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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Provision

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht ein
Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Verkäufer und
Käufer in Höhe von jeweils 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer,
soweit nicht anders im Exposé angegeben. Die Provision errechnet
sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages. Dem
Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objekts
im Wege der Zwangsversteigerung, sowie der Erwerb eines anderen
vergleichbaren Objekts des Verkäufers. Die Maklerprovision ist
verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder durch unseren
Nachweis ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Miet-/Pachtvertrag
zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum
Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Mit Abschluss
eines Gewerbemietvertrages entsteht ein Provisionsanspruch des
Maklers gegenüber dem Mieter in Abhängigkeit der Mietlaufzeit
nach folgender Staffelung: 2,38 Monatsnettokaltmieten (MNKM)
bei bis zu 12 Monaten Mietdauer, 3,57 MNKM von 1-3 Jahren, 4,76
MNKM von 3-5 Jahren, 5,95 MNKM von 5-10 Jahren und 7,14 MNKM
ab einer Laufzeit ab 10 Jahren. Alle Provisionsangaben beinhalten
19% der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen - einschließlich der Objektnachweise -
sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt,
die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche,
schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und
schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits
die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab,
so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in §1 geregelte,
zutreffende Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 3 Vorkenntnis

Ist einem Interessenten die Kauf- oder Mietmöglichkeit eines
durch uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, so hat er
dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen und in geeigneter
Weise glaubhaft zu machen.

§ 4 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch
für den Käufer bzw. Mieter entgeltlich uneingeschränkt tätig
werden.

§ 5 Fälligkeit

Der Provisionsanspruch wird bei Unterzeichnung des Kaufvertrages
bzw. des Mietvertrages zahlbar und fällig. Der Makler hat
Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin sowie auf eine
Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. Mieturkunde.

§ 6 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen
Objektinformationen vom Auftraggeber stammen und vom Makler
nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sämtliche Angaben
auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern
sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
unsererseits beruhen.

§ 8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden
gegen den Makler beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt,
in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung
begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen
im Einzelfallfür den Makler zu einer kürzeren Verjährung
führen, gelten diese.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Insoweit vereinbaren die Parteien, eine der ungültigen
Bestimmung am nächsten kommende andere Regelung zu
vereinbaren.

§ 10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Maklers.